Neben Kinder- und Elterngeld

Wo gibt es Geld für Familien?

Nicht nur Vater Staat, auch Wohlfahrtsverbände, Stiftungen und Kommunen springen ein, wenn Schwangere oder junge Familien in einer finanziellen Notlage stecken. Lesen Sie hier, an wen Sie sich wenden können, wenn Ihnen zum Beispiel Geld für die Erstausstattung fehlt.

von Gabriele Möller
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Familie rechnet Geld
Foto: © iStockphoto.com, davex83

Nicht nur die staatlichen Stellen unterstützen Eltern bei finanziellem Engpass

Das Mutterschafts-, das Kinder- und das Elterngeld sowie Steuererleichterungen sind die bekanntesten finanziellen Hilfen des Staates für Familien. Daneben gibt es aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten für Eltern mit niedrigem Einkommen oder auch in besonderen Notlagen, um an dringend benötigtes Geld zu kommen. Die Kommunen, aber auch die Wohlfahrtsverbände sowie zahlreiche Stiftungen sind hier die wichtigsten Ansprechpartner. urbia hat einen Blick in die verschiedenen Töpfe geworfen, aus denen Familien oder Alleinerziehende, die finanziell nur wenig Wasser unterm Kiel haben, auch noch schöpfen können. Damit ein kaputter Herd, eine Klassenfahrt, die Anschaffung eines Ranzens oder auch die Kinderbetreuungskosten die Haushaltskasse nicht komplett sprengen.

Wenn ein Baby unterwegs ist: Geld für die Erstausstattung

Wenn sich ein Kind ankündigt, kommt eine Familie um bestimmte Anschaffungen nicht herum: Bettchen, Kleidung, Kinderwagen und Vieles mehr. Wer nur wenig verdient, hat hieran oft schon sehr zu knapsen oder denkt gar über einen Kredit nach. Hier springen oft die Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz) ein „Familien sollten sich an eine Beratungsstelle wenden und das Problem schildern“, rät Alfred Hovestädt vom Diözesan-Caritasverband des Erzbistums Köln. „Das kann zum Beispiel die Sozialberatungsstelle, aber auch die Schuldnerberatung sein.“ Dort erhält man eine „zweckgebundene“ finanzielle Hilfe. Das heißt, nach der Anschaffung muss der Kaufbeleg zum Beispiel bei der Caritas vorgelegt werden.

Aber auch zahlreiche Stiftungen (z. B. Stiftung Hilfe für die Familie) helfen bei der Erstausstattung fürs Baby. Fast in jedem Bundesland gibt es Stiftungen, die sich speziell die Förderung von Familien in finanziellen Notlagen, Überschuldete, Alleinerziehenden, Schwangeren oder Familien auf die Fahnen geschrieben haben (s. Anhang). Voraussetzung für die Hilfe durch eine Stiftung ist, dass die Notlage mit eigenen Mitteln oder durch Leistungen, auf die ein Anspruch gegenüber einem öffentlichen Leistungsträger besteht (wie zum Beispiel ALG II (= Hartz IV) oder ergänzende Leistungen zum Gehalt oder Sozialhilfe), nicht bewältigt werden kann.

An Stiftungen kann man sich direkt wenden (s. Adressen), oder aber wiederum über eine Beratungsstelle eines der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK), denn „wir leisten nicht nur selbst Hilfe, sondern haben auch den Überblick, welche Möglichkeiten der Unterstützung es außerdem noch gibt“, erklärt Hovestädt von der Caritas. Aber auch JobCenter, Sozial-, Jugend- oder Landratsämter können Familien bei der Antragstellung helfen und sie an eine passende Stiftung weitervermitteln. Wichtig ist es dabei, möglichst schon in der Schwangerschaft zu einer Beratungsstelle zu gehen bzw. den Antrag bei einer Stiftung vor der Anschaffung der Ausstattung zu stellen. Es ist schwer, bereits ausgelegte Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.

In manchen Kommunen gibt es städtische, private oder kirchliche Hilfs-Fonds, aus denen Familien gefördert werden. Auch hier ist oft eine Geldhilfe zur Anschaffung der Erstausstattung möglich. Eltern können beim Jugend- oder Sozialamt oder bei der Kirchengemeinde nachfragen.

Auch die Erstausstattung beim Bezug einer für die neue Familie passenden Wohnung können sich Familien mit niedrigem Einkommen an einen der Wohlfahrtsverbände oder eine Stiftung wenden. ALG II-Empfänger können die Kostenübernahme für die Erstausstattung fürs Baby oder für die Wohnung bei der ARGE oder dem JobCenter beantragen.

Wer ist wirklich hilfsbedürftig?

Was unter niedrigem Einkommen oder einer Notsituation zu verstehen ist, lässt sich übrigens laut Alfred Hovestädt nicht eindeutig definieren. Es kommt generell – bei jeder Hilfe - immer auf die individuelle Situation einer Familie an. Dies könne sogar heißen: Wenn eine Familie gerade ein Haus gebaut habe und dann durch die Arbeitslosigkeit oder die plötzliche Krankheit eines Mitglieds in akute Not gerate, so dass alles in sich zusammenzubrechen drohe, dann bestehe zum Beispiel bei der Caritas trotzdem die Bereitschaft zu helfen. Generelle Einkommensgrenzen für finanzielle Hilfsleistungen der Caritas könnten daher nicht ausgesprochen werden.

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