Neben Kinder- und Elterngeld

Wo gibt es Geld für Familien?

Nicht nur Vater Staat, auch Wohlfahrtsverbände, Stiftungen und Kommunen springen ein, wenn Schwangere oder junge Familien in einer finanziellen Notlage stecken. Lies hier, an wen du dich wenden kannst, wenn dir zum Beispiel Geld für die Erstausstattung fehlt.

Autor: Gabriele Möller

Finanzielle Hilfe bei Engpässen nicht nur vom Staat

Familiengeld: Eltern haben Geldsorgen
Foto: © iStock, Geber86

Das Mutterschafts-, das Kinder- und das Elterngeld sowie Steuererleichterungen sind die bekanntesten finanziellen Hilfen des Staates für Schwangere und Familien. Daneben gibt es aber noch zahlreiche weitere Möglichkeiten für Eltern mit niedrigem Einkommen oder auch in besonderen Notlagen, um an dringend benötigtes Geld zu kommen. Die Kommunen, aber auch die Wohlfahrtsverbände sowie zahlreiche Stiftungen sind hier die wichtigsten Ansprechpartner. urbia hat einen Blick in die verschiedenen Töpfe geworfen, aus denen Familien oder Alleinerziehende, die finanziell nur wenig Wasser unterm Kiel haben, auch noch schöpfen können. Damit ein kaputter Herd, eine Klassenfahrt, die Anschaffung eines Ranzens oder auch die Kinderbetreuungskosten die Haushaltskasse nicht komplett sprengen.

Finanzielle Unterstützung für Schwangere: Geld für die Erstausstattung

Wenn sich ein Kind ankündigt, kommt eine Familie um bestimmte Anschaffungen nicht herum: Bettchen, Kleidung, Kinderwagen und Vieles mehr. Wer nur wenig verdient, hat hieran oft schon sehr zu knapsen oder denkt gar über einen Kredit nach. Hier springen oft die Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz) ein „Familien sollten sich an eine Beratungsstelle wenden und das Problem schildern“, rät Alfred Hovestädt vom Diözesan-Caritasverband des Erzbistums Köln. „Das kann zum Beispiel die Sozialberatungsstelle, aber auch die Schuldnerberatung sein.“ Dort erhält man eine „zweckgebundene“ finanzielle Hilfe. Das heißt, nach der Anschaffung muss der Kaufbeleg zum Beispiel bei der Caritas vorgelegt werden.

Aber auch zahlreiche Stiftungen (z. B. Stiftung Hilfe für die Familie) helfen bei der  Erstausstattung fürs Baby. Fast in jedem Bundesland gibt es Stiftungen, die sich speziell die Förderung von Familien in finanziellen Notlagen, Überschuldete, Alleinerziehenden, Schwangeren oder Familien auf die Fahnen geschrieben haben (s. Anhang). Voraussetzung für die Hilfe durch eine Stiftung ist, dass die Notlage mit eigenen Mitteln oder durch Leistungen, auf die ein Anspruch gegenüber einem öffentlichen Leistungsträger besteht (wie zum Beispiel ALG II (= Hartz IV) oder ergänzende Leistungen zum Gehalt oder Sozialhilfe), nicht bewältigt werden kann.

An Stiftungen kann man sich direkt wenden (s. Adressen), oder aber wiederum über eine Beratungsstelle eines der Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK), denn „wir leisten nicht nur selbst Hilfe, sondern haben auch den Überblick, welche Möglichkeiten der Unterstützung es außerdem noch gibt“, erklärt Hovestädt von der Caritas. Aber auch JobCenter, Sozial-, Jugend- oder Landratsämter können Familien bei der Antragstellung helfen und sie an eine passende Stiftung weitervermitteln. Wichtig ist es dabei, möglichst schon in der Schwangerschaft zu einer Beratungsstelle zu gehen bzw. den Antrag bei einer Stiftung vor der Anschaffung der Ausstattung zu stellen. Es ist schwer, bereits ausgelegte Kosten im Nachhinein erstattet zu bekommen.

In manchen Kommunen gibt es städtische, private oder kirchliche Hilfs-Fonds, aus denen Familien gefördert werden. Auch hier ist oft eine Geldhilfe zur Anschaffung der  Erstausstattung möglich. Eltern können beim Jugend- oder Sozialamt oder bei der Kirchengemeinde nachfragen.

Auch die  Erstausstattung beim Bezug einer für die neue Familie passenden Wohnung können sich Familien mit niedrigem Einkommen an einen der Wohlfahrtsverbände oder eine Stiftung wenden. ALG II-Empfänger können die Kostenübernahme für die Erstausstattung fürs Baby oder für die Wohnung bei der ARGE oder dem JobCenter beantragen.

Wer ist wirklich hilfsbedürftig?

Was unter niedrigem Einkommen oder einer Notsituation zu verstehen ist, lässt sich übrigens laut Alfred Hovestädt nicht eindeutig definieren. Es kommt generell – bei jeder Hilfe - immer auf die individuelle Situation einer Familie an. Dies könne sogar heißen: Wenn eine Familie gerade ein Haus gebaut habe und dann durch die Arbeitslosigkeit oder die plötzliche Krankheit eines Mitglieds in akute Not gerate, so dass alles in sich zusammenzubrechen drohe, dann bestehe zum Beispiel bei der Caritas trotzdem die Bereitschaft zu helfen. Generelle Einkommensgrenzen für finanzielle Hilfsleistungen der Caritas könnten daher nicht ausgesprochen werden.

Geld, das Eltern zusteht

Geld, das Eltern zusteht

 

Tagesmutter, Krippe, Kindergarten - Hilfe bei Betreuungskosten

Wenn beide Eltern (oder der alleinerziehende Teil) arbeiten gehen und der Verdienst trotzdem so niedrig ausfällt, dass die Kosten der Kinderbetreuung kaum aufzubringen sind, lohnt eine Nachfrage beim örtlichen Sozial-, Jugend- oder Landratsamt. Hier werden die Betreuungskosten für Tagesmutter, Krippe, Kindergarten oder Hort unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen. Dies gilt auch, wenn die Eltern oder ein Elternteil in der Ausbildung oder einer Maßnahme zur Integrierung in den Arbeitsmarkt sind (z. B. Umschulung) und das Gesamteinkommen ebenfalls sehr niedrig ist. Manche Kommunen haben auch eigene Familien- oder Sozialfonds eingerichtet, aus denen einkommensschwachen Familien ein Zuschuss zu den Betreuungskosten erhalten können. Einige Jugendämter vermitteln geprüfte Tagespflegepersonen (Tagesmütter) übrigens auch direkt. Hartz IV-Empfänger wenden sich ans örtliche JobCenter, die ARGE oder auch an das Jugendamt.

Schulranzen und Bücher müssen nicht unerschwinglich sein

Gleiches gilt für die Erstausstattung eines Schulanfängers. ALG II-Empfängern steht sowieso pro Schuljahr eine gewisse Summe für Bücher etc. zu. Aber auch für andere Familien mit niedrigem Einkommen lohnt eine Nachfrage bei der Kommune. Es gibt bei den Städten oft Auskunft und Vermittlung zu speziellen Fonds für solche zweckgebundenen finanziellen Hilfen. In manchen Gemeinden helfen auch die erwähnten kirchlichen, privaten oder städtischen Hilfsfonds, die meist mit Spenden oder Aktionen (Sponsorenläufe etc.) finanziert werden, bei der Erstausstattung für Schulanfänger.

Klassenfahrt: Kein Kind soll zu Hause bleiben müssen

Auch, wenn eine Familie so „klamm“ ist, dass eine Klassenfahrt die Haushaltskasse zu sprengen droht, ist eine Übernahme der Kosten durch die Kommune möglich. Näheres erfährt man beim örtlichen Jugend- oder Sozialamt. ALG II-Empfänger können sich auch an ihr zuständiges JobCenter bzw. die ARGE wenden. Manche Kommunen unterstützen auch Ferienfreizeiten und Ferienlager, nachfragen lohnt oft. Die meisten Schulen haben überdies eigene Fördervereine, die einkommensschwachen Eltern diskret finanziell helfen, damit auch ihr Kind mitfahren kann. Ansprechpartner sind hier die Lehrer oder die Geschäftsführer des Fördervereins.

Vorschuss für Alleinerziehende: Wenn der Unterhalt nicht kommt

Hat ein Paar sich getrennt und bleiben die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils aus oder unter dem festgesetzten Regelbedarf, springt die Kommune ein. Kinder bis fünf Jahre erhalten (ab 01.01.2019) 160 Euro und Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 212 Euro monatlich. Kinder zwischen 12 und 17 Jahren erhalten 282 Euro monatlich, wenn sie nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil im Falle des Hartz-IV-Bezugs mindestens 600 Euro hinzuverdient. Unterbrechungen in diesem Zeitraum sind dabei möglich, etwa, wenn der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt.

Ein Dach über dem Kopf: Wohngeld 

Einkommensschwache Familien können bei der Stadt einen Zuschuss zur Miete erhalten. Die Höhe ist davon abhängig, wie viele Personen zum Haushalt gehören, wie hoch die Miete ist und über welches Einkommen die Haushaltsmitglieder verfügen. Der Wohngeldantrag wird mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung eingereicht. 

Hartz IV-Empfängern steht eine Übernahme der Wohnkosten in „angemessenem Rahmen“ zu. Was dabei angemessen ist, darüber informiert das zuständige JobCenter oder die ARGE.

Herd oder Kühlschrank kaputt und kein Geld für Ersatz?

Wenn eine Familie fast verzweifelt, weil Waschmaschine oder Kühlschrank kaputt gehen und kein Geld für Ersatz da ist, können wiederum die Wohlfahrtsverbände Retter in der Not sein. „Wenn eine solche Familie in eine unserer Beratungsstellen kommt, ist eine finanzielle Hilfe als Anstoß hinaus aus der Misere möglich“, erklärt Alfred Hovestädt von der Caritas. „Dabei ist diese Hilfe oft sachgebunden, das heißt, wir ermöglichen der Familie zum Beispiel die Anschaffung eines neuen Haushaltsgeräts.“ Damit die Familie auch ihre laufenden Kosten möglichst niedrig halten könne, werde dabei sogar auf eine gute Energiespar-Klasse des Geräts geachtet. Es ist aber auch eine finanzielle Hilfe möglich. Oft tritt der Wohlfahrtsverband auch hier an eine der an ihn angeschlossenen Stiftungen heran, um der Familie zu helfen.

Familienfreizeit: Preiswerter ins Schwimmbad, den Zoo, die Stadtbibliothek

Familien brauchen jedoch nicht nur funktionierende Haushaltsgeräte oder eine warme Wohnung. Auch die gemeinsame Freizeitgestaltung hält eine Familie zusammen und schenkt Lebensqualität. Viele Städte bieten Bürgern, deren Einkommen nur geringfügig über dem Sozialhilfesatz liegt sowie ALGII-Empfängern eine Stadt-Card oder einen Stadt-Pass an. Damit können Familien entweder kostenlos oder ermäßigt öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder, Zoos, Museen, Theater, die Volkshochschule usw. nutzen. Oft ist mit dem Stadtpass auch die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins verbunden (der das Beziehen einer Sozialwohnung ermöglicht). Nähere Auskünfte erhält man beim Ressort für Soziales (Sozialamt) der betreffenden Stadt oder (als ALG II-Empfänger) bei der ARGE / dem JobCenter. ALG II-Empfänger erhalten zudem noch weitere Ermäßigungen, wie zum Beispiel die Befreiung von Praxisgebühr und GEZ-Gebühren, oder einen Sozialtarif bei der Telekom.

Geld für Medikamente und Heilbehandlungen

Die Kosten, die eine chronische Krankheit oder eine Behinderung mit sich bringen, sind seit der Gesundheitsreform noch belastender für einkommensschwache Familien geworden. Wenn das Geld für benötigte Medikamente nicht ausreicht, können Eltern wiederum aus den bereits erwähnten Stiftungsmitteln schöpfen. Dies gilt auch für Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Kindern. Hier können auf Antrag besondere Heil- und Hilfsmittel beschafft oder besondere Therapiekosten übernommen werden, deren Übernahme durch Sozialleistungsträger nicht möglich ist. Auch bei Familien mit erwachsenen behinderten Angehörigen können für Reisen, die der Erholung des Behinderten oder des pflegenden Angehörigen dienen, Zuschüsse gegeben werden.

Bei ALG II-Empfängern trägt in manchen Fällen auch die ARGE Mehrkosten, die einer Familie entstehen durch eine Krankheit mit hohen Folgekosten (Diabetes) oder durch eine Schwerbehinderung.

Wenn Müttern die Kraft ausgeht: Mutter-Kind-Kur

Die Doppelbelastung durch Kinder, Haushalt und Job, die Pflege eines Angehörigen, die chronische Krankheit eines Kindes, eine eigene Krankheit – all dies kann dazu führen, dass Müttern die Kraftreserven ausgehen. Eine Mutter-Kind-Kur kann hier neben Linderung von Beschwerden auch neue Kraft und Lebensmut vermitteln. Sie muss von den Krankenkassen voll bezahlt werden und ist nach dem Gesetz dann möglich, wenn die ambulante Behandlung „nicht ausreicht, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.“ Hierzu gehören Folgen von Fehlernährung, Übergewicht, Bewegungsmangel, behandlungsbedürftige Befindlichkeitsstörungen (depressive Verstimmung, schwere Belastungen durch Trennung oder Trauer), chronische Erkrankungen (z. B. Neurodermitis, Schuppenflechte, Asthma), Rücken- oder Magen-Darm-Beschwerden, Migräne und andere.

Kinder können entweder als gesunde Begleitpersonen mit zur Kur (wenn sie zu Hause nicht betreut werden können oder die Trennung nicht zumutbar ist) oder sie werden mitbehandelt. Zum Beispiel bei Krankheiten des Atmungssystems, der Haut und des Bewegungsapparates, aber auch stark erhöhter Infektanfälligkeit, Verhaltensstörungen, usw. Das Attest fürs Kind füllt der Kinderarzt aus (notfalls Haus- oder Facharzt). Bei der Antragstellung helfen auf Wunsch auch die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Eigene Mutter-Kind-Kuren bietet das Müttergenesungswerk der Evangelischen Kirche an (Telefon-Info s. Anhang).

Keine Angst vor einem Rechtsstreit: Prozesskostenhilfe

Manche Familien wagen es kaum, sich zu wehren, wenn ein Konflikt mit dem Vermieter, dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder einem Unfallgegner ansteht. Zu groß ist die Angst vor den unerschwinglich erscheinenden Anwalts- und Prozesskosten. Wenn aber nach Einschätzung des zuständigen Gerichts der Rechtsstreit Aussicht hat, gewonnen zu werden, gibt es Prozesskostenhilfe. Hier ist eine teilweise oder die vollständige Übernahme möglich. Diese kann man selbst (oder besser: über einen Anwalt) beim zuständigen Gericht beantragen. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, übernimmt der Staat die Kosten für Anwalt und Gericht, wenn man den Prozess verlieren sollte (wenn man gewinnt, zahlt die Gegenseite die Kosten). Prozesskostenhilfe gibt es auch, wenn jemand sich scheiden lassen möchte, aber nicht genug Geld hat, um einen Anwalt oder ein Scheidungsverfahren bei Gericht selbst zu bezahlen.

Prozesskostenhilfe ist nur in Verfahren vor Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten möglich. Bei Strafprozessen wird sie nur für Nebenkläger (Haut und des Bewegungsapparates z. B. Verbrechensopfer) gewährt, nicht für Angeklagte (hier greift die Pflichtverteidigung).

Auch, wer sich zunächst nur bei einem Anwalt beraten lassen möchte, erhält Hilfe, sofern nur ein geringes Einkommen hat. Bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts kann man gegen eine Eigenbeteiligung von 10 EUR einen Rechtsberatungsschein für eine Beratung bei einem Rechtsanwalt eigener Wahl erhalten.

Adressen

  • Wohlfahrtsverbände, Stiftungen etc., bei denen Familien Hilfe bekommen können: www.bellnet.de
  • Übersicht u. a. über die Stiftungen in den einzelnen Bundesländern unter: www.bmfsfj.de
  • Hilfe für Schwangere in Notlagen: Bundesstiftung Mutter und Kind, unter www.bmfsfj.de
  • Bundesverband Deutscher Stiftungen (hier kann man z. B. das Stichwort „Familienunterhalte“ und hier die Kästchen: Förderung und Möglichkeit der Antragstellung ankreuzen, um entsprechende Stiftungen und deren Homepage angezeigt zu bekommen): www.stiftungen.org
  • Infos zur erfolgreichen Antragstellung für eine Mutter-Kind-Kur: www.kur.org (mit Online-Antrag für die Kur sowie kostenloser Info-Hotline, Last-Minute-Plätze für Kuren, Hilfe bei Durchsetzung des Antrags bei der eigenen Krankenkasse).
  • Info-Telefon des Müttergenesungswerks zu Kuren: 030 / 33 00 29-29