Elterngeld

Wer bekommt wie viel Elterngeld? Wie lange werden Familien dabei finanziell unterstützt? urbia hat die wichtigsten Informationen zum Elterngeld zusammengestellt.

Elterngeld – finanzielle Unterstützung nach der Geburt

Neben der Freude über den baldigen Nachwuchs beschäftigt werdende Eltern bei der Gründung einer Familie immer auch der finanzielle Aspekt. Können wir uns ein Kind leisten? Wie kommen wir finanziell über die Runden, wenn ein Elternteil beruflich kürzer treten muss, um das Kind in den ersten Monaten zu betreuen? Welche Unterstützung gibt es vom Staat?

Diese und ähnliche Fragen sind essentiell und sollten vor der Ankunft des neuen Erdenbürgers hinreichend geklärt werden. Das Elterngeld, das seit 2007 vom Staat als Transferleistung für den Lohnausfall nach der Geburt gezahlt wird, soll Eltern finanziell in den ersten Monaten ein Stück weit entlasten und Müttern wie Vätern eine sichere Ausgangbasis für die Familienplanung bieten. Bei urbia findest du alle Informationen rund ums Elterngeld.

Wer bekommt Elterngeld?

Das Elterngeld löste am 1. Januar 2007 das Erziehungsgeld als zeitlich befristete Entgeltersatzleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes ab. Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die mit dem Kind in einem Haushalt leben, dieses selbst betreuen und dafür keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit (nicht mehr als 30 Stunden) nachgehen. Dabei ist unerheblich, ob sich der betreuende Elternteil zu diesem Zeitpunkt in einem ruhenden Arbeitsverhältnis befindet. Berechtigt sind alle: Sowohl Erwerbstätige in Elternzeit als auch Beamte, Selbstständige, Studierende, Auszubildende oder erwerbslose Elternteile, die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen oder als Hausfrau bzw. Hausmann zu Hause bleiben. Auch Adoptiveltern und in Ausnahmefällen sogar Verwandten bis dritten Grades wie Großeltern oder Geschwistern, die das Kind betreuen, steht Elterngeld zu.

Zum 1. Juli 2015 wurde das Elterngeld Plus eingeführt

Das Elterngeld Plus (alle Infos siehe unten) kommt gut bei den Familien an: Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes vom Juni 2016 ist die Inanspruchnahme des ElterngeldPlus wieder gestiegen. Im ersten Quartal 2016, also ein Dreivierteljahr nach der Einführung, haben sich insgesamt 17,4 Prozent der Eltern für das ElterngeldPlus entschieden.

In Thüringen waren es sogar 28,3 Prozent, gefolgt von Rheinland Pfalz mit 23,2 Prozent und Niedersachsen mit 22,1 Prozent. Im vorangegangenen Quartal waren es bundesweit noch 16 Prozent der Eltern, die sich für das ElterngeldPlus entschieden hatten.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes hängt ganz vom maßgeblichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils in den letzten 12 Monaten vor der Geburt ab. Je nachdem, wieviel dieser verdient hat, gibt es zwischen 65 und 100 Prozent des vorherigen Gehalts – maximal jedoch 1.800 Euro. Um das vorherige Nettoeinkommen zu errechnen, wird seit 2013 vom Bruttoeinkommen ein pauschalisierter Betrag abgezogen, der sich aus den Werbungskosten, Steuern und Sozialabgaben zusammensetzt. Wie viel Elterngeld es konkret gibt, hängt also von der Höhe des vorherigen Einkommens ab:

  • Bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro gibt es 67 Prozent des Nettogehalts.
  • Bei einem Monats-Netto von 1.200 Euro und höher sinkt der Prozentsatz von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, die die Grenze von 1.200 Euro überschreiten.
  • Ab einem vorherigen Nettogehalt von 1.240 Euro sinkt das Elterngeld auf 65 Prozent.
  • Liegt das Monats-Netto des Antragstellers hingegen über 340 Euro und unter 1.000 Euro, erhöht sich der Prozentsatz schrittweise von 67 Prozent um 0,1 Prozentpunkte. Für jeden zweiten Euro gibt es 0,1 Prozent mehr, aber maximal 100 Prozent des Nettoeinkommens. Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 600 Euro beträgt die Differenz zu der Maximalgrenze von 1.000 Euro 400 Euro. Erhöht sich der Prozentsatz bei jedem zweiten Euro um 0,1 Prozentpunkte, entspricht das 97 Prozent des Nettoeinkommens.
  • Wenn das vorherige Nettoeinkommen zwischen 300 und 340 Euro liegt, beträgt das Elterngeld 100 Prozent des Einkommens.
  • Antragsteller, die zum Bemessungszeitraum über keinerlei Einkommen verfügen, bekommen einen Sockelbetrag von 300 Euro, der auf die gezahlten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld und ähnliches angerechnet wird.

Bei der Berechnung des Elterngeldes aus dem maßgebenden Einkommen wird das Nettoeinkommen der Erwerbsarbeit in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes berücksichtigt – und zwar nur die Monate, in denen kein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein anderes Kind gezahlt wurde. Auch Zeiten, in denen es aufgrund von schwangerschaftsbedingten Erkrankungen Einkommensverluste gab, sowie Wehr- und Zivildienstzeiten werden nicht berücksichtigt. So kann sich der Bemessungszeitraum auf deutlich mehr als 12 Monate ausdehnen. Da das Netto-Gehalt bei Arbeitnehmern pauschal aus dem Brutto-Gehalt errechnet wird, lohnt sich eventuell ein rechtzeitiger Wechsel zu einer günstigeren Steuerklasse. Allerdings muss dieser bereits sieben Monate vor dem ersten Mutterschutzmonat erfolgen. Familien mit mehreren Kindern erhalten übrigens einen Geschwisterbonus und bei Mehrlingsgeburten einen Erhöhungsbeitrag von 300 Euro. Genauso wie bei jedem anderen  Geld, das Eltern zusteht sollte man sich genau informieren, wie hoch der eigene Anspruch auf Elterngeld tatsächlich ist.

Statistik: Durchschnittliche Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat in Deutschland für im Jahr 2012 geborene Kinder* nach Erwerbsstatus vor der Geburt | Statista

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Elterngeld wird im Normallfall für 12 Monate von der Geburt an bezahlt. Entschließen sich jedoch beide Elternteile dazu, die Erziehungszeit zu teilen und der Partner legt ebenfalls für mindestens 2 Monate eine berufliche Auszeit ein, erhöht sich die Bezugsdauer auf 14 Monate. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber Väter zu mehr Teilhabe an der Elternschaft ermutigen. Ebenfalls 14 Monate Bezugszeit stehen alleinerziehenden Müttern und Vätern zu, die das alleinige Sorgerecht haben und vor der Geburt des Kindes berufstätig waren. Das Elterngeld kann auf Wunsch auch über zwei Jahre verteilt ausgezahlt werden. In diesem Fall wird jeden Monat jeweils die Hälfte des Betrags gewährt. Das bietet sich für Eltern an, die eine längere  Elternzeit in Anspruch nehmen. Die geschützte Elternzeit bleibt im Übrigen unabhängig vom Elterngeld für drei Jahre erhalten.

Elterngeld für Selbstständige

Gerade für selbstständige Mütter ist es oft schwer,  Selbstständigkeit und Schwangerschaft bzw. Nachwuchs miteinander zu vereinbaren. Daher haben auch sie 12 Monate Anspruch auf Elterngeld. Als Berechnungsgrundlage dient der Steuerbescheid des vorangegangenen Kalenderjahres. Aus den daraus ersichtlichen Gewinnen wird nach den gleichen Prinzipien wie bei den Arbeitnehmern das Elterngeld als Ersatzleistung für die entfallenen Gewinne errechnet. Freiberuflern wird zudem die Option offen gehalten, bis zu 30 Stunden in der Woche zu arbeiten, um den Wiedereinstieg in die Berufswelt zu erleichtern.

Elterngeld beantragen: Rechtzeitig einen Antrag stellen

Wer sich rechtzeitig über seine finanziellen Möglichkeiten informiert und einen Antrag stellt, ist klar im Vorteil. Denn die rückwirkende Zahlung des Elterngeldes ist höchstens für drei Monate möglich. Das Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden – idealerweise in den ersten drei Monaten nach der Geburt. Hierfür werden Unterlagen wie zum Beispiel die Geburtsbescheinigung des Kindes sowie Einkommensnachweise verlangt. Eltern, die trotz Elterngeld nur schwer über die Runden kommen, sollten sich nicht scheuen, zusätzliche finanzielle Hilfe zu suchen. Denn nicht nur der Staat unterstützt frischgebackene Eltern, in Notsituationen sind auch Stiftungen, Kommunen und Wohlfahrtsverbände Anlaufstellen, bei denen es finanzielle Unterstützung für Familien gibt

Mehr Kinder durch Elterngeld?

Statistik: Wie sehr hat oder würde das Elterngeld Ihre persönliche Einstellung in Sachen Kinderwunsch verändern? | Statista

Elterngeld Plus für Teilzeit-Mütter und -Väter

Von dem Elterngeld Plus profitieren vor allem die Eltern, die nach der Geburt des Kindes möglichst schnell wieder in ihren Beruf einsteigen möchten, sowie die Paare, die zu gleichen Teilen an der Erziehung des Kindes teilhaben möchten. Auf diese Weise soll es Eltern leichter gemacht werden, Familie und Beruf partnerschaftlich zu vereinbaren. Konkret bedeutet das im Wesentlichen:

  • Für Eltern, die im Elterngeldbezugszeitraum in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden die Woche) verlängert sich der Elterngeldanspruch um das Doppelte. Aus einem Elterngeld-Monat werden zwei Elterngeld Plus Monate, so dass das Geld als Ersatz des wegfallenden Teils des Einkommens bis zu 28 Monate gezahlt werden kann. Die maximale Höhe des ausbezahlten Elterngeldes entspricht dabei jedoch der Hälfte des monatlichen Elterngeldes, das dem Elternteil ohne die Teilzeitarbeit zukäme.
  • Ein Partnerschaftsbonus soll den Elterngeldzeitraum ebenfalls über die bisherigen 14 Monate hinaus ausdehnen. Wenn beide Elternteile ihre Arbeitszeit auf 25 bis 30 Stunden pro Woche reduzieren, wird beiden 4 Monate länger das Elterngeld Plus gezahlt.
  • Die zusätzlichen Elterngeld Plus Monate sollen auch Alleinerziehenden gewährt werden, sofern sie vier aufeinander folgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Grundsätzlich soll die Reform die Wahlmöglichkeiten der Eltern erweitern. Das heißt Eltern können das herkömmliche Elterngeld, das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus ihren persönlichen Ansprüchen entsprechend kombinieren.

Die Bestimmungen zum Elterngeld sind äußerst kompliziert und sollten für jeden Fall individuell ermittelt werden. Wer Nachwuchs erwartet, ist gut damit beraten, sich stets ausführlich über die geltenden Gesetze zu informieren und sich bezüglich seiner persönlichen Ansprüche beraten zu lassen. Auf diese Weise geht man sicher, die bestmögliche finanzielle Ausgangslage für das Leben mit Kind zu schaffen.