Routine- und Spezial-Untersuchungen
Ultraschall in der Schwangerenvorsorge
Drei Ultraschalluntersuchungen sind bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft vorgesehen. Wozu dienen sie und welche zusätzlichen sonographischen Spezial-Untersuchungen sind möglich?
Drei Ultraschall-Untersuchungen sind vorgesehen
Nach den Mutterschaftsrichtlinien sind derzeit im Verlauf einer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Die erste - um die 10. Schwangerschaftswoche herum - dient vor allem dazu, die Einnistung des Eis an der richtigen Stelle (in der Gebärmutter) und die Herzaktion nachzuweisen und eventuell eine Mehrlingsschwangerschaft zu erkennen.
Beim zweiten Ultraschall - um die 20. Schwangerschaftswoche - wird vor allem die zeitgerechte Entwicklung des Kindes sowie sowie seiner Organe überprüft. Außerdem werden Plazenta und Fruchtwassermenge beurteilt.
Auch beim dritten Ultraschall - um die 30. Woche - geht es darum, die Entwicklung und das Wachstum des Babys zu überprüfen und einen ersten Blick auf die Kindslage zu werfen. Denn viele Babys haben sich zu diesem Zeitpunkt bereits in die richtige Geburtsposition mit dem Kopf nach unten gebracht.
Diese drei Ultraschalluntersuchungen - auch Ultraschallscreenings genannt - dürfen nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) nicht als gezielte Fehlbildungsdiagnostik missverstanden werden, sondern seien eher "orientierender Art". Daher dürfe die Schwangere nicht erwarten, dass mit dem üblichen Ultraschallscreening alle Fehlbildungen oder Erkankungen des Fötus erkannt werden können. Dies gelte besonders auch, wenn bestimmte Umstände die "Sicht" des Arztes erschweren - wie fettreiche Bauchdecken, Fruchtwassermangel oder ungünstige Lage des Kindes.
"Erst bei einem definierten Risiko für eine bestimmte Fehlbildung oder Erkrankung des Kindes tritt an die Stelle des Ultraschall-Screenings entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien die gezielte Ultraschalldiagnostik", heißt es in den Leitlinien zur Ultraschalldiagnostik.







