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Neue Richtlinie

Ultraschall für Schwangere wird ausgeweitet

Seit dem 1. Juli 2013 gelten die neuen Mutterschutzrichtlinien. Schwangeren wir jetzt etwa zur zwanzigsten Woche ein ausführlicherer Ultraschall angeboten werden als bisher – für den nun auch die gesetzlichen Krankenkassen zahlen.

Autor: Monika Maruschka

Alle zehn Wochen ein Ultraschall

Ultraschall Untersuchung
Foto: © panthermedia.net/ Monkeybusiness Images

Ein zweiter Strich auf einem Schwangerschaftstest ist die eine Sache, eine schlagendes Herzchen als visueller Beweis dafür, dass im eigenen Bauch ein klitzekleines Wesen wächst, eine ganz andere. Für viele Frauen ist der Ultraschall im Rahmen der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen ein besonders wichtiger Moment. Drei Ultraschalluntersuchungen sind im Laufe der neun Monate vorgesehen.

  • Der erste Ultraschall zwischen der neunten und zwölften Schwangerschaftswoche ist dafür da, die Größe des Embryos zu bestimmen und anhand der Maße den Geburtstermin genau zu bestimmen. Außerdem können  Mehrlingsschwangerschaften festgestellt werden.
  • Der zweite Ultraschall wird gerne als großer Ultraschall, Feindiagnostik oder Organ-Ultraschall bezeichnet, da sich der Frauenarzt hier den Embryo und seine Organe genauer anschaut. Werden hier Anomalien festgestellt, wird an einen Spezialisten überwiesen
  • Beim dritten Ultraschall zwischen der 29. und 32. Woche wird noch einmal die zeitgerechte Entwicklung des Fötus kontrolliert.

Das zweite Screening wird jetzt umfangreicher

Der zweite Ultraschall, der große Organ-Ultraschall, ist jetzt noch umfangreicher geworden. Zum 1. Jul 2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Mutterschutzrichtlinien geändert. Die erweiterte Untersuchung ist jetzt Kassenleistung.

Unter anderem werden nun systematisch folgende Merkmale untersucht:

  • Die Kopfform, sowie die Darstellbarkeit des Kleinhirns
  • Unregelmäßigkeiten der Hautstruktur am Rücken
  • Auffälliges Verhältnis des Herzens zum Brustkorb
  • Herzposition und Herzrhythmus
  • Darstellbarkeit des Vier-Kammer-Blicks (Herz)
  • Darstellbarkeit des Magens im linken Oberbauch
  • Darstellbarkeit der Harnblase 

Laut G-BA liegt „der Fokus der Untersuchung auf der Erhebung von Befunden, für die eine Therapieoption besteht.“ Es sollen also anhand der oben beschriebenen Merkmale diejenigen Fehlbildungen rechtzeitig diagnostiziert werden, die direkt nach der Geburt oder sogar noch im Mutterleib behandelt werden können. 

Was passiert beim zweiten Ultraschall?

Welche Fehlstellungen können diagnostiziert werden?

Die oben genannten Merkmale ermöglichen es den Ärzten, Rückschlüsse auf verschiedene Fehlbildungen zu ziehen. Dazu gehören laut der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) unter anderem: 

  • Lücken in der vorderen Bauchwand oder im Zwerchfell, die nach der Geburt operativ verschlossen werden müssen. 
  • Schwerwiegende Herzfehler, die an einem Herzzentrum versorgt werden können.
  • Zystische Lungenerkrankungen, die die Reifung der fetalen Lunge beeinträchtigen und beim Neugeborenen einen Sauerstoffmangel verursachen können.
  • Zystische Veränderungen der Niere oder Harnaufstau im Nierenbecken mit erhöhtem Infektionsrisiko für die kindliche Niere.
  • Ein fehlender Verschluss der Wirbelsäule mit Störungen der Nerven in den Beinen macht eine Operation erforderlich, die manchmal sogar bereits im Mutterleib erfolgen kann. 
  • Eine Erweiterung der Hirnkammern, die ein Hinweis auf eine Infektion sein kann.
  • Skeletterkrankungen

Was bedeutet das für werdende Mütter?

Zunächst einmal: Sie müssen diesen Ultraschall nicht durchführen lassen. Die Mutterschaftsrichtlinien sehen ausdrücklich vor, dass sich Schwangere auch gegen diese erweiterte  Diagnostik entscheiden können. Dafür ist eine umfassende Beratung vor dem ersten Ultraschalltermin vorgesehen, bei dem den werdenden Müttern die Folgen, die sich aus den Ergebnissen ergeben können, erläutert werden.

Ansonsten gehen Schwangere wie bisher zu ihrem Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin. Diese müssen sich für diesen Ultraschall fortbilden und dürfen ihn nur mit dieser Qualifikation durchführen. Sollten beim erweiterten Ultraschall Auffälligkeiten auftreten, würde – wie bisher auch – an einen Spezialisten überwiesen.

Kritik an der Richtlinie durch Ultraschall-Spezialisten

Der DEGUM geht diese Erweiterung der Untersuchung nicht weit genug. „Damit sind die Anforderungen zwar höher als die bisherigen. Wir erreichen aber bei Weitem nicht die Anforderungen, die mittlerweile nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern an eine Untersuchung auf fetale Fehlbildungen in der 20. Woche gestellt werden", bemängelt Professor Dr. med. Ulrich Gembruch, Direktor der Abteilung für Geburtshilfe und Pränatalmedizin am Universitätsklinikum Bonn in einer Pressemitteilung der DEGUM.

Frauenärztin Doris Scharell, Stellvertretende Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Frauenärzte in Schleswig-Holstein hingegen sieht Deutschland mit drei Screenings in der Schwangerschaft im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gut ausgestattet und hält die Qualifikation der Frauenärzte für ausreichend. Viele hätten bereits jetzt die erforderlichen Ultraschall-Kenntnisse. Sie begrüßt jedoch, dass die Dokumentation der Ultraschall-Ergebnisse im Mutterpass nun besser und für alle nachvollziehbarer wird. Dem stimmt auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu, die die Anpassung des Ultraschalls angeregt hatte: „Die KBV begrüßt, dass mit der Erweiterung des Ultraschallscreenings die Untersuchungsinhalte nun wesentlich konkreter gefasst sind. Außerdem begrüßen wir, dass die Wahlfreiheit der Patientin hervorgehoben wird. Sie kann selbst entscheiden, ob sie die Leistung in Anspruch nimmt und sich im Vorfeld mit Hilfe eines Merkblattes informieren."

Feindiagnostik erfordert Ruhe und Konzentration

Im urbia-Gespräch macht Ärztin Doris Scharell allerdings auf ein andere Schwierigkeit des Ultraschalls, der ja oft genug auch als Baby-TV bezeichnet wird, aufmerksam: Schwangere sollten sich für den Ultraschall Zeit und Ruhe nehmen.

Die Expertin kennt aus ihrer Praxis genügend Fälle, in denen zum Ultraschall mehrere Familienmitglieder mitgebracht werden. „Die Frauen hören dann nicht mehr zu, ich habe dann keine Möglichkeit, in Ruhe zu schallen." Ruhe und Konzentration sind natürlich die Voraussetzung für zuverlässige Ultraschall-Ergebnisse.